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Das Robotpatent der Kaiserin
Sie haben zur Folge, dass Fronarbeit in sogenannten Robotpatenten geregelt wird. Drei dieser Gesetze werden in Böhmen zwischen 1680 und 1738 erlassen, doch ihre Wirkung verpufft. Erst Maria Theresia bemüht sich ernsthaft, die Lage ihrer Untertanen zu verbessern. Die älteste Tochter von Kaiser Karl VI. wird aufgrund einer Sonderregelung nach dessen Tod 1740 die erste weibliche Regentin Österreichs und damit Königin von Böhmen. An der Seite ihres Ehemanns Franz I. Stephan steigt sie fünf Jahre später zur Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches auf. Am 13. August 1775 erlässt Maria Theresia in Wien ein neues Robotpatent – nur fünf Monate nach den Temperamentspunkten, dem juristischen Vergleich mit den Herren von Zedtwitz im Ascher Land. Es setzt alle vorherigen Dekrete außer Kraft und ist für Untertanen wie Feudalherren verbindlich. Das 28-seitige Dokument liest sich wie ein neuzeitliches humanes Arbeitsgesetz. Es regelt jede nur denkbare Norm samt Ausnahme des Dienstleistungsverhältnisses. Es berücksichtigt Arme und Schwache, Feiertage, Entlohnung für Sonderaufträge sowie Arbeiten fürs Gemeinwohl. Die Kaiserin macht aber auch den Untertanen, deren Pflichten sie nach Steuerklassen bemisst, unmissverständlich klar: Ungehorsam wird als ein Verbrechen bestraft. Das neue Robotpatent bietet den Untertanen jedoch Wahlfreiheit: Wem bisher geringere Fronarbeit-Schuldigkeiten auferlegt waren, kann dabei „ungestört verbleiben“. Wie sich dieses Wahlrecht auswirkt, belegt Rudolph Langhammer anhand des Egerer Robotverzeichnisses von 1777. Im Archiv finden Sie dazu folgendes Material: Exponat Nr. 954: Maria Theresia: Robotpatent von 1775 (Scan, Seiten 1 - 12, 1,76MB) |
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